Hausordnung
Hausordnung der p.m.k für ein diskriminierungsfreies Miteinander
Die p.m.k verfolgt das Ziel der Nicht-Diskriminierung. Weder unsere Gäste, Künstler*innen noch unsere Vereinsmitglieder dürfen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Orientierung, des Alters oder aufgrund einer Behinderung diskriminiert oder belästigt werden.
Der Eintritt darf ausschließlich aus den folgenden Gründen verweigert oder eine Person aus dem Lokal verwiesen werden:
1. Mindestalter: Die Jugendschutzbestimmungen werden eingehalten. Bestehen Zweifel über das Alter, wird der Eintritt ohne Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises verweigert.
2. Aggressives, belästigendes oder diskriminierendes Verhalten am Eingang oder im Lokal. Unter Belästigung verstehen wir insbesondere auch sexuelle Belästigung sowie Diskriminierung aufgrund ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung, Alter oder Behinderung.
3. Übermäßiger oder belästigender Rauschzustand.
4. Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen.
5. Diebstahl, Sachbeschädigung oder andere strafbare Handlungen am Eingang oder im Lokal.
6. Auslastung der Räumlichkeiten: Bei vollständiger Auslastung kann der Einlass vorübergehend beschränkt werden. Der Eintritt ist wieder möglich, sobald ausreichend viele Personen das Lokal verlassen haben.
7. Lokalverbot: Bei (wiederholten) Verstößen gegen die Punkte 1–5 kann ein Lokalverbot ausgesprochen werden.
Information und Unterstützung bei Beschwerden über Diskriminierung
Der Grund für eine Einlassverweigerung, einen Verweis aus dem Lokal oder ein ausgesprochenes Lokalverbot ist der betroffenen Person stets mitzuteilen.
Solltest du dich aufgrund einer Einlassverweigerung diskriminiert fühlen, hast du das Recht, eine*n Vertreter*in des veranstaltenden Vereins zu sprechen. Beschwerden über diskriminierende Einlassentscheidungen werden von den Ansprechpersonen des veranstaltenden Vereins geprüft. Wird die Einlassverweigerung bestätigt, ist diese unter Bezugnahme auf die Hausordnung erneut zu begründen.
Gäste, die eine Diskriminierung vermuten, können sich außerdem zur Beratung an folgende Stelle wenden: Gleichbehandlungsanwaltschaft gaw@bka.gv.at
sowie eine E-Mail an office@pmk.or.at schreiben, um direkt mit uns in Kontakt zu treten.